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Auto angemeldet verkaufen – Regeln, Ablauf und wichtige Tipps

Auto angemeldet verkaufen

Auto angemeldet verkaufen Viele Autobesitzer fragen sich, ob es erlaubt ist, ein Fahrzeug noch angemeldet an den Käufer zu übergeben. Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, ein Auto angemeldet zu verkaufen. Allerdings entstehen für den Verkäufer bestimmte Risiken, solange das Fahrzeug noch auf seinen Namen zugelassen ist. Deshalb ist es wichtig, den Ablauf genau zu kennen und vertraglich abzusichern.

Risiken beim Verkauf eines angemeldeten Autos
Wenn ein Auto angemeldet verkauft wird, bleibt der Verkäufer im Fahrzeugregister stehen, bis der Käufer es ummeldet. Das bedeutet:

  • Haftung bei Verkehrsverstößen: Strafzettel oder Bußgelder landen zunächst beim Verkäufer.
  • Versicherungsrisiko: Bei einem Unfall nach der Übergabe könnte die Kfz-Versicherung des Verkäufers belastet werden.
  • Steuerpflicht: Die Kfz-Steuer läuft so lange weiter, bis das Auto offiziell umgemeldet ist.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist ein detaillierter Kaufvertrag mit klaren Pflichten des Käufers unverzichtbar.

Wann kann es sinnvoll sein, das Auto angemeldet zu verkaufen?
In manchen Fällen ist der Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs praktisch. Käufer können sofort losfahren, ohne vorherige Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Das ist besonders bei Verkäufen übers Wochenende oder bei längerer Anfahrt von Vorteil. Für den Verkäufer bedeutet es jedoch, dass er klare Bedingungen setzen muss.

Absicherung durch den Kaufvertrag
Ein ausführlicher Kaufvertrag schützt beide Seiten. Folgende Punkte sollten unbedingt enthalten sein:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe.
  • Erklärung, dass der Käufer das Auto innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 3 Werktage) ummelden muss.
  • Übertragung aller Pflichten und Kosten ab dem Zeitpunkt der Übergabe.
  • Bestätigung des Verkäufers, dass er das Fahrzeug angemeldet übergibt.

Am besten wird ein Mustervertrag vom ADAC oder DAT genutzt, der die wichtigsten Punkte bereits enthält.

Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle
Auch wenn das Auto angemeldet verkauft wird, sollte der Verkäufer seine Versicherung und die Zulassungsstelle sofort informieren. So sind beide Institutionen über den Halterwechsel informiert. Sollte der Käufer seiner Ummeldepflicht nicht nachkommen, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite und kann nachweisen, dass das Auto nicht mehr in seiner Verantwortung ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Verkauf eines angemeldeten Autos

  1. Kaufvertrag vorbereiten und alle Daten eintragen.
  2. Fahrzeugübergabe mit Datum und Uhrzeit dokumentieren.
  3. Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und Schlüssel übergeben.
  4. Versicherung und Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf informieren.
  5. Quittung über den Kaufpreis ausstellen und unterschreiben lassen.

Besondere Situationen beim angemeldeten Verkauf

  • Privatverkauf: Hier gelten die oben genannten Risiken besonders stark. Eine schriftliche Absicherung ist Pflicht.
  • Verkauf an Händler: Viele Händler übernehmen sofort die Abmeldung. Dennoch sollte sich der Verkäufer dies schriftlich bestätigen lassen.
  • Export ins Ausland: In diesem Fall ist es ratsam, das Fahrzeug vor dem Verkauf selbst abzumelden oder mit Kurzzeitkennzeichen zu übergeben, da ausländische Käufer ihre Ummeldepflicht oft nicht erfüllen.

Tipps für einen sicheren Ablauf

  • Fahrzeug nach Möglichkeit selbst abmelden, bevor es verkauft wird.
  • Wenn angemeldet verkauft wird, immer auf schnelle Ummeldung bestehen.
  • Kopie des Kaufvertrags gut aufbewahren.
  • Käuferdaten genau notieren und Ausweis kontrollieren.
  • Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Anzahl der Schlüssel und Zubehör erstellen.

Auto angemeldet verkaufen oder abmelden – was ist besser?
Die sicherere Variante ist immer, das Auto vor dem Verkauf abzumelden. So entfällt jedes Risiko für den Verkäufer. Soll das Fahrzeug dennoch angemeldet übergeben werden, muss unbedingt eine klare vertragliche Regelung bestehen. Viele Experten empfehlen, den Käufer direkt zur Zulassungsstelle mitzunehmen und das Auto dort sofort umzumelden.

Fazit – Auto angemeldet verkaufen nur mit Absicherung
Der Verkauf eines angemeldeten Autos ist grundsätzlich möglich, bringt aber Risiken mit sich. Bußgelder, Versicherungsschäden oder Kfz-Steuer können den Verkäufer belasten, solange das Fahrzeug auf seinen Namen läuft. Wer sich dennoch für den angemeldeten Verkauf entscheidet, sollte auf einen wasserdichten Kaufvertrag, eine schnelle Ummeldung und die sofortige Information an Versicherung und Zulassungsstelle achten. Die sicherste Variante bleibt jedoch: Das Auto vor dem Verkauf abmelden und anschließend ohne Risiken übergeben.

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